Hallo, danke für den Hinweis ! Ich habe auf der Internetseite von Knappschaft zum Thema AZK und Minijobber folgende Regelung gefunden, dass " die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit übersteigen. Die 50 % Grenze gilt jedoch nur für den Mindestlohn-Anteil am gesamten Arbeitsentgelt. Stundenlohnansprüche , die darüber hinausgehen, dürfen das Guthabensaldo zusätzlich erhöhen" d.h. wenn z.B. ein Minijobber vereinbarte Monatsarbeitszeit 43,35 Stunden hat ( bei SL 12, 41 € also die max. Grenze wird jeden Monat erschöpft) , darf er trotzdem insgesamt 65,02 Stunden arbeiten. 43,35 Stunden ( vereinbarte AZ) + 50 % ( 43,35/2= 21,67 St ). Diese 21,67 Stunden würden wir auf ZWK übertragen. Später bei der Freistellungphase könnte man die Stunden ST/ SV pflichtig ausbezahlen. Verstehe ich das richtig ?
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