Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Kosten der Unterkunft in Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Dem Unternehmer wird jeden Monat 800 € LA 9977 für die Miete und NK bezahlt.
Darf er die Miete für der Zweitwohnung von seinem privatem Bankkonto überweisen oder muss die Miete von einem betrieblichen Bankkonto überwiesen werden ?
und noch 2 Frage: Im Monat des Umzugs hatte der Mitarbeiter noch ein paar andere Kosten für u.a. Bettwäsche, kleine Möbel und Transportkosten, die abzugsfähig sind.
Auf welches Konto kann man die Belege buchen ? Wäre es richtig, die Belege einfach auf das Konto " Sonstige betriebliche Aufwendungen" (mit einem breiten Spektrum..) zu buchen oder sollte man lieber ein SK 4212 "Miete/Aufwendungen für doppelte Hausführung Unternehmer" anlegen und die Belege dort buchen ? Muss man hier noch was beachten ?
Ich wäre sehr dankbar für weitere Hinweise.
Hallo @Marta88,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Klären Sie den Sachverhalt bei Bedarf am besten mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?