Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Kosten der Unterkunft in Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Dem Unternehmer wird jeden Monat 800 € LA 9977 für die Miete und NK bezahlt. Darf er die Miete für der Zweitwohnung von seinem privatem Bankkonto überweisen oder muss die Miete von einem betrieblichen Bankkonto überwiesen werden ? und noch 2 Frage: Im Monat des Umzugs hatte der Mitarbeiter noch ein paar andere Kosten für u.a. Bettwäsche, kleine Möbel und Transportkosten, die abzugsfähig sind. Auf welches Konto kann man die Belege buchen ? Wäre es richtig, die Belege einfach auf das Konto " Sonstige betriebliche Aufwendungen" (mit einem breiten Spektrum..) zu buchen oder sollte man lieber ein SK 4212 "Miete/Aufwendungen für doppelte Hausführung Unternehmer" anlegen und die Belege dort buchen ? Muss man hier noch was beachten ? Ich wäre sehr dankbar für weitere Hinweise.
... Mehr anzeigen