Hallo Herr Meier-Ballach, evtl kann Ihnen hierbei der Link der Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen (auch die Bereiche "Weiterführende Links" und "Downloads" beachten): https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland Hier wird direkt schon auf eine Ausnahmeregelung für Neuseeland eingegangen: "Für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der USA gelten besondere Regeln: Gehören Sie einem dieser Staaten an, können Sie den Aufenthaltstitel nach Ihrer Einreise nach Deutschland einholen – bei der Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist." Ich würde mich dann auch einfach direkt an die örtlich zuständige Ausländerbehörde wenden, um die notwendigen Voraussetzungen zu klären. Mit freundlichen Grüßen Manuel Lubbe
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