Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Fall:
-GF privat versichert (über die BMG in der KV und PV)
Meine Frage:
Welche Arbeitnehmertyp!
Personengruppe?
Beitragsgruppenschlüssel? Ich meine 0110
Liegt Umlagepflicht vor?
Vielen Danke im Voraus
Fremd-GF ist wie jeder Angestellte mit PKV, also auch alle Umlagen.
Ggf. nochmal prüfen ob die besondere JAEG zum Tragen kommt, da Entgelt über BMG nicht automatisch ein Überschreiten der allgemeinen JAEG bedeuten muss.
VG
@cro schrieb:Fremd-GF ist wie jeder Angestellte mit PKV, also auch alle Umlagen.
Geschäftsführer sind i. d. R. nicht U1-pflichtig.
@cro schrieb:Fremd-GF ist wie jeder Angestellte mit PKV, also auch
alleUmlagen.
@Der_Busfahrer hat recht. Keine U1
Lt. GV-Spitzenverband:
"Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen (GF in jeder Form) in das U2-Verfahren einbezogen. Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen."