Hallo zusammen,
ich habe einen Mandant der bei der Malerkasse ist. Ein Mitarbeiter hat 2,5 Tage Urlaub genommen. Wenn ich dies so in den Erfassungstabellen in Kalendarium eintrage kommt auf der Abrechnung er hätte 3 Tage Urlaub genommen. Was mache ich falsch?
Wo muss ich den gesamten Urlaubsanspruch für dieses Jahr eintragen, dass mir dieser auf der Abrechnung erscheint?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Laura,
das Problem liegt daran, dass im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe nur volle Urlaubstage abgerechnet werden können, da das Entgelt hierfür nur für volle Tage von den Sozialkassen erstattet wird.
In der Praxis könnte man solche halben Tage dann z.B. mit Hilfe von einem Arbeitszeitkonto lösen.
Den Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer müssen Sie (bei richtiger Schlüsselung) nicht selbst vornehmen, da diese von Lodas automatisch ermittelt werden. Allerdings ist die Besonderheit, dass Arbeitnehmer sich den Urlaub erst "erarbeiten" müssen. Ohne Vorbeschäftigungszeit im Malergewerbe und ohne Schwerbehinderung beträgt der Jahresurlaubsanspruch 25,0 Tage. Pro Monat erarbeitet sich der Arbeitnehmer also einen Anspruch von 2,08 Urlaubstagen. Diese werden auf der Lohnabrechnung dann z.B. wie folgt aufsummiert:
Das Entgelt für die Urlaubstage errechnet sich dabei auch aus dem bisherigen Bruttoverdienst. Arbeitnehmer:innen könnten auch somit nur soviele Urlaubstage in einem Monat nehmen wie bis dahin angespart worden sind.
Weitere Informationen können Sie auch dem Dokument Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS entnehmen. 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Super, vielen Dank für die Hilfe 😀