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Was muss man beachten bei ausländischen MA?

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letzte Antwort am 13.05.2019 11:47:51 von kimeba
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kimeba
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Hallo!

Eine Mandantin möchte eine ehemalige Mitarbeiterin für ca 6 Wochen - 15 Stunden/ Woche - 3h/ Tag einstellen.

Diese Mitarbeiterin lebt jetzt in Neuseeland, hat "dorthin" geheiratet. Die Staatsbürgerschaft kenne ich momentan nicht 😕

Unter welchen Voraussetzungen kann diese Dame hier (wieder) arbeiten?

mfg Torsten

shizofritz
Aufsteiger
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Hallo Herr Meier-Ballach,

evtl kann Ihnen hierbei der Link der Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen (auch die Bereiche "Weiterführende Links" und "Downloads" beachten):

https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland

Hier wird direkt schon auf eine Ausnahmeregelung für Neuseeland eingegangen:

"Für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der USA gelten besondere Regeln: Gehören Sie einem dieser Staaten an, können Sie den Aufenthaltstitel nach Ihrer Einreise nach Deutschland einholen – bei der Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist."

Ich würde mich dann auch einfach direkt an die örtlich zuständige Ausländerbehörde wenden, um die notwendigen Voraussetzungen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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kimeba
Fortgeschrittener
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Danke Herr Lubbe!

Ich hatte bei einem Spezialisten der Agentur eine ähnliche Auskunft erhalten.

Nach der Einreise, kann man dann das Visum beantragen und in diesem Zuge erhält man dann auch die Arbeitserlaubnis. Natürlich nur, wenn nicht irgendwas dagegen spräche

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letzte Antwort am 13.05.2019 11:47:51 von kimeba
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