Hallo,
wir haben eine Angestellte, die als geringfügig Beschäftigte (Minijob) geführt wird.
Wir arbeiten mit Lodas und haben wie gesagt den Mitarbeitertyp geringfügig Beschäftigte ausgewählt und als Personengruppe die 109.
Eine Befreiung hinsichtlich Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge liegt nicht vor.
Im Dezember hat die Mitarbeiterin nur 70,00€ als Gehalt. Bei der Berechnung der Beiträge in der RV wird hier ja mit dem Mindestwert von 175€ gerechnet.
Laut der Minijob-Zentrale gilt in diesem Fall:
Im Lohnjournal wurde der Beitrag AG und AN aber genau vertauscht.
In der Schlüsselung SV wurde 6100 hinterlegt.
Wo liegt hier der Fehler?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde meinen, dass das Lohnjournal passt:
70,00 EUR x 15% = 10,50 EUR AG-Anteil
32,55 EUR - 10,50 EUR AG = 22,05 EUR AN-Anteil, weil die Differenz zum Mindestbeitrag hat der AN zu tragen
🙂
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
@TiR schrieb:
Laut der Minijob-Zentrale gilt in diesem Fall:
Im Lohnjournal wurde der Beitrag AG und AN aber genau vertauscht.
Moin,
die Zahlen der Minijobzentrale sind mit einem Beispiel von einem tatsächlich erzielten Entgelt von € 150,00 gerechnet. Dies muss aber natürlich mit dem konkreten Entgelt ermittelt werden. Die Zahlen im Beispiel sind daher nur zufällig in vertauschter Größe (fast) identisch.
Viele Grüße
Uwe Lutz