Hallo und ein frohes, gesundes neues Jahr!!! Und schon geht die Fragerei wieder los. Verstehe ich es richtig, dass sich durch die Erhöhung auf 8% und dem Wegfall der 1.800,- Euro im Grunde an dem Ergebnis der Berechnung, der bestehenden Verträge nichts ändert? Der Mitarbeiter hat lediglich ab 01.01.2018 die Chance noch mal den Betrag der Entgeltumwandlung zu erhöhen um diesen dann auch STfrei um zu wandeln? 2018 BBG West 8% = 520,- Nach dem alten Schema hätte er in 2018 dann 4% = 260,- plus 150,- (1.800/12) =410,- STfrei umwandeln können. Somit könnte er nun nach neuen Schema 110,- mehr STfrei umwandeln. (SVfrei bleibt 4%) Seht Ihr das auch so? Oder gibt es noch einen Denkfehler? Grüße Nico
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