Hallo,
ich habe eine Frage zu einen Mitarbeiter, der uns im November verlässt um in Ruhestand zu gehen.
Er soll für 2016 noch eine Prämie erhalten allerdings wird diese erst in den Monaten 2017 festgestellt werden können.
Wie geht man an dieser Stelle vor? Ich denke es geht dann ja vielleicht vom Programm bzw. der Richtigkeit halbern nicht mehr, diesen Bezug in Bearbeitungsmonat 11/2016 zu schieben.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
diese Sonderzahlung wird normalerweise erst in 2017 abgerechnet. Hierfür müssen Sie den Mitarbeiter im entsprechendem Monat gleichzeitig An- und Abmelden.
Sollte diese in den ersten 3 Monaten abgerechnet werden fällt noch die SV entsprechend der Märzklausel an.
Ansonsten wären keine SV-Beiträge zu zahlen.
Außerdem muss der Lohn dann wahrscheinlich mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden, da die Rente mit der normalen Steuerklasse abgerechnet wird.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
warum gehen Sie davon aus, dass die Rente mit einer Steuerklasse versteuert wird?
Bei "normalen" Rentnern ist das nicht so. Nur bei Rentnern, die vom ehemaligen Arbeitgeber eine Rente oder Pension erhalten.
Gruß Ines Brabandt
Hallo,
ich bin anderer Meinung:
- sv-rechtlich wird dieser Einmalbezug dem letzten Beschäftigungsmonat zugerechnet und somit die DEÜV-Meldung zum 30.11.2016 rückwirkend korrigiert (keine An- und Abmeldung).
- steuerrechtlich fließt der Einmalbezug in 2017 zu. Somit ist die Elstam-An- und Abmeldung für den Auszahlungsmonat zu erstellen und die rückübertragene Steuerklasse anzuwenden.
Hallo Frau Brabandt,
da habe ich wohl nicht richtig gelesen.
Sorry.
Natürlich erhält er die normale Steuerklasse dann.
@ Eva:
Die Prämie ist aus meiner Sicht wie eine Art Tantieme oder Gewinnbeteiligung zusehen und diese wird erst in dem Monat verbeitragt, in dem diese abgerechnet werden soll. Eine Korrektur ist aus meiner Sicht deshalb nicht richtig.
Hallo Herr Niggemann,
ja das sehe ich genauso. Im günstigsten Fall wird im Prämie frühestens im April gezahlt. Dann sind die Abzüge am geringsten.
Hallo,
grundsätzlich ist die Auszahlung einer einmaligen Zuwendung dem letzten Beschäftigungsmonat des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen. Da die Beschäftigung aber bereits im Vorjahr endete, darf keine Zuordnung auf den Monat des Beschäftigungsendes erfolgen.
Eine Verbeitragung muss daher nur vorgenommen werden, wenn die Auszahlung bis Ende März des Folgejahrs erfolgt und damit die Märzklausel anzuwenden ist.
Sie finden auch Erläuterungen dazu in Lexinform:
Einmalige Zuwendungen - Lexikon Lohn und Personal
Viele Grüße
T. Reich
.
Hallo,
ich möchte nun einen EBZ für eines bereits im Vorjahr „ausgeschiedenen“
Mitarbeiter vornehmen.
Dieser Mitarbeiter ist seit dem Austritt als 450,- Euro Jobber bei
uns beschäftigt und im System erfasst.
Er wurde nicht am Elstamverfahren angemeldet sondern wird
pauschalversteuert.
*Wenn er nun keinen weiteren Job bei einer anderen Firma hat,
kann ich Ihn ("alte PNR") doch für die Abrechnung des -EBZ Vorjahr- mit Hauptarbeitgeber
anmelden?
*Dann nur noch unter Personaldaten/Beschäftigung/Zeitäume „Einmalbezug
nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen“ anklicken und in der
Erfassungstabelle den Wert hinterlegen.
*Wenn der Lohn dann erledigt ist, MA wieder abmelden.
*Alles im Bearbeitungsmonat 12/2017?
Grüße
Nico
Hallo Nico,
bitte sehen Sie sich im Dokument 5303235 - Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) die unter Punkt 4 genannten Beispiele für die Abrechnung des Einmalbezugs nach Austritt an. Diese sollten Ihnen für die Abrechnung des Sachverhaltes weiterhelfen.
Eine Beurteilung, wie der Arbeitnehmer anzumelden ist, können wir nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Finanzverwaltung.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
kann mir nur mal jemand sagen, wo jetzt die Eingabe der Prämie erfasst werden muss.
Standard-Erfassungstabelle hat nicht funktioniert.
Vielen Dank vorab.
Nico
Hallo,
ich habe es hinbekommen.
Mir ist das "Einmalbezug nach Austritt" abhanden gekommen (wohl durch das ständige Stammdaten holen - andere Baustelle).
Und den EBZ habe ich rückwirkend erfasst (Bearbeitungsmonat des Austritts in 2016).
Grüße
Nico