Hallo liebe Mitstreiter, als ich eben die Proben überprüft habe, stellte ich fest, dass einige alte Anträge auf Erstattung U1 erneut erstellt wurden. Es mussten in diesen Monat Gehaltserhöhungen rückwirkend 01.01.2018 erfasst werden, was wohl der Grund dieser Neuerstellung ist, nehme ich an. War es nicht so, dass man diese Gehaltserhöhungen festschreiben musste unter den Fehlzeiten damit die alten Anträge nicht wieder neu erstellt werden? Oder gilt das nicht bei U1? Leider gibt es die Lasche Arbeitsentgelt, in der man das ändern kann unter diesen Fehlzeiten U1 auch nicht. Kann mir jemand weiterhelfen? Grüße Nico
... Mehr anzeigen