Hallo,
wir benutzen zur Versteuerung die Stammlohnart 873.
Nun ist ein Mitarbeiter teilweise in einem Monat in Unterbrechung.
Das Programm kürz den zu versteuernden Betrag entsprechend.
Kann über die Lohnart spezifiziert werden, dass das bei Unterbrechung nicht gekürzt wird?
Nico
Hallo Nico,
dass die Lohnart 873 bei Unterbrechung nicht gekürzt wird, kann über die Lohnart nicht festgelegt werden. Soll keine Umrechnung erfolgen, kann diese über die Bewegungsdaten mit der Eingabe der Differenz entsprechend erhöht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG