Hallo Rinchen, ja, Sie können erforderliche Änderungen bzw. Neuanlagen in 11/2018 vornehmen. Eine Wiederabrechnung senden Sie immer nur für den zuletzt abgerechneten Monat. Wenn Sie, wie in Ihrem Fall, den Dezember 2018 wiederholen, wird aufgrund der Stammdatenänderungen eine Nachberechnung angestoßen. Sie können den zuletzt abgerechneten Monat beliebig oft wiederabrechnen. Es besteht die Möglichkeit, Differenzzahlungen bei Wiederabrechnung für Lohn- und Gehaltszahlungen nach dem Weitergabetermin erstellen zu lassen. Dazu aktivieren Sie das Kontrollkästchen Differenzzahlungsträger bei Wiederabrechnung erstellen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen in der Registerkarte DÜ. Voraussetzung ist, dass bereits mit der Erstabrechnung das Kontrollkästchen Getrennte Auswertungen für Lohn-/ Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge aktiviert war. Alternativ können Sie die bereits geleistete Zahlung auch als Netto-Abzug gegenbuchen. Es kann durch ein Update zu dem Verlust von nicht gesendeten Stammdaten kommen. Deswegen empfehlen wir grundsätzlich, die Stammdaten vor dem Update an das Rechenzentrum zu senden. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen