Guten Morgen,
ich habe folgende Aufgabe:
ab dem 01.01.2019 soll die Lohnabrechnung auf einem neuen Mandanten laufen.
Zusätzlich sollen auf dem neuen Mandanten die Lohnarten NEU definiert werden.
Ich habe gelesen, dass man über das RZ die Daten vom alten auf den neuen Mandanten übernehmen kann.
Werden dabei auch alle archivierten Daten übernommen?
Wie bekomme ich meine SV-Jahresmeldungen, wenn ich den alten Mandanten im Januar 2019 nicht mehr abrechne?
Was passiert, wenn ich für 2018 eine Nachberechnung durchführen muss, und in dem neuen Mandaten die Lohnarten nicht mit den früheren übereinstimmen.
Ich wäre sehr dankbar für eine Beschreibung der Tätigkeiten, die nacheinander auszuführen sind.
Hallo,
es ist möglich, einen Mandanten über das Logistk-Center oder über die Mandantenverwaltung RZ komplett im Rechenzentrum auf eine neue Berater/-Mandantennummer zu übertragen.
Dabei werden alle gespeicherten Werte (alle abgerechneten Vorjahre) auf die neue Nummer übertragen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch Nachberechnungen für das aktuelle Jahr sowie das Vorjahr möglich sind.
In diesem beschriebenen Fall erhalten Sie mit der Januar-Abrechnung die SV-Jahresmeldung für die Arbeitnehmer unter der neuen Mandantennummer.
Alternativ können Sie im alten Mandanten unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten das Kontrollkästchen DEÜV-Jahresmeldung abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen aktivieren und erhalten die Jahresmeldung mit der Dezemberabrechnung.
Bitte beachten Sie bei der Änderung von bisher verwendeten Lohnarten, dass dies bei Nachberechnungen zu Fehlern kommen kann.
Wir empfehlen Ihnen, neue Lohnarten anzulegen und diese dann ab dem Bearbeitungsmonat 01/2019 den Personalnummern zuzuordnen bzw. in den Bewegungsdaten zu erfassen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG