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a1 Bescheinigung Transportgewerbe

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letzte Antwort am 21.01.2019 15:54:42 von Katharina_Dietl
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sue
Fortgeschrittener
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Guten Tag,

wie handhaben Sie die A1 Bescheinigungen bei den Mitarbeitern im Transportgewerbe, die ja durch "mehrere Länder" fahren?

Stellen Sie die Anträge "auf Vorrat" für alle Mitarbeiter, da ja kurzfristig bei Krankheit/Urlaub die Touren gewechselt werden.

Was bedeutet die "Informationspflicht ist bekannt" für (in den Mandantenstammdaten zu hinterlegen)

- bei nicht erfolgter /geänderter Entsendung

- Unterbrechung von mind. 2 Monaten

- Einsatz bei einem anderen Arbeitgeber

- bei weiterer Beschäftigung im Beschäftigungsstaat

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
66 Mal angesehen

Hallo Community,

können Sie hier Ihre Berufskollegin unterstützen und weiterhelfen?

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Leitung Service Steuern, Wissen und Beratung | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.01.2019 15:54:42 von Katharina_Dietl
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