Guten Tag,
wie handhaben Sie die A1 Bescheinigungen bei den Mitarbeitern im Transportgewerbe, die ja durch "mehrere Länder" fahren?
Stellen Sie die Anträge "auf Vorrat" für alle Mitarbeiter, da ja kurzfristig bei Krankheit/Urlaub die Touren gewechselt werden.
Was bedeutet die "Informationspflicht ist bekannt" für (in den Mandantenstammdaten zu hinterlegen)
- bei nicht erfolgter /geänderter Entsendung
- Unterbrechung von mind. 2 Monaten
- Einsatz bei einem anderen Arbeitgeber
- bei weiterer Beschäftigung im Beschäftigungsstaat
Hallo Community,
können Sie hier Ihre Berufskollegin unterstützen und weiterhelfen?
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG