Hallo Community, mit dem Bearbeitungsmonat 11/18 wurde das Kontrollkästchen „Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten automatisch im Programm Lodas aktiviert. Bei der Neuanlage eines Mandanten wird es standardmäßig aktiviert. Dies hat zur Folge, dass bei einem geschlüsselten Schätzmandat auch bei einer frühzeitigen Abrechnung kein Beitragsnachweis für den aktuellen Monat erstellt wird. Stattdessen erhalten Sie die Schätzung für den Folgemonat. Hintergrund ist hier die von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) geforderte Vereinfachung bei der Übermittlung der Beitragsnachweise, die sich aus dem Bürokratieentlastungsgesetz ergibt. Wer am Schätzverfahren teilnimmt, muss auch im Fall einer Abrechnung vor Fälligkeitstermin die entstandene Differenz zum geschätzten Beitrag (aus dem Vormonat) mit dem Folgemonat verrechnen und melden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Betriebsauflösung) ist eine Abweichung von dieser Logik gestattet. Aus diesem Grund wird ab der November-Abrechnung für alle Frühabrechner, die das Kontrollkästchen Teilnahme am Schätzverfahren aktiviert haben, eine Schätzung für den Monat Dezember erstellt. Rechnen Sie nicht erst nach der SV-Fälligkeit ab, beenden Sie für den Mandanten die Teilnahme am Schätzverfahren. Deaktivieren Sie hierfür den Haken „Teilnahme am Schätzverfahren" unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Monat der Schätzung. Senden Sie anschließend nur die Stammdaten zur Verarbeitung ins Rechenzentrum. Der Schätzbeitragsnachweis wird storniert. Als Beispiel: Wurde mit Abrechnung 11/18 eine Schätzung für 12/18 erstellt, ist der Haken im Bearbeitungsmonat 12/18 zu deaktivieren. -> Die Beitragsschätzung für 12/18 wird storniert. -> Der Beitragsnachweis für 11/18 wurde bereits mit der Abrechnung 10/18 erstellt. -> Die Restbeitragsberechnung aus 11/18 wird mit dem Beitragsnachweis Dezember verrechnet. Für rechtliche Rückfragen halten Sie bitte Rücksprache mit den Krankenkassen. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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