Wo schrieb ich etwas über "Vorlauf löschen"? Wäre es nicht möglich das WJ- Ende zu erfassen und den festgeschriebenen Vorlauf einfach komplett in das neue WJ zu transferieren? Egal, wie, aber ein erzwungenes Komplettlöschen des Mandantenjahres mit Bankmanager, Anlag, usw. ist der größte Mist, den man sich ausdenken kann. Bitte geben Sie dem Admin die Möglichkeit, hier Reparaturen am Bestand vorzunehmen, wenn es zwingend erforderlich ist: - WJ- Änderung - Datenschutz, also wenn ein Vorlauf versehentlich bei einem verkehrten Mandanten importiert wurde. Der Admin weiß, welche Konsequenzen en Löschen eines festgeschriebenen Vorlaufes zur Folge hat, aber wenn ein WJ- Wechsel nach einem Rumpfwirtschaftsjahr verpennt wurde, dann muß einfach repariert werden. Beispiel: zum 1. April wird das Unternehmen eröffnet und im System angelegt. In der Dezember- Buchhaltung befinden sich Belege mit Leistungsdatum Januar. Der Dezember wird ganz normal gebucht und gesendet. Wie in aller Welt soll jetzt die Jahresübernehme zum 1. Januar erfolgen, wenn in den Stammdaten nicht der 31.12 als WJ- Ende erfaßt wurde? (Natürlich dürfen die drei festgeschriebenen Januar Buchungen (VST- im Folgejahr) ins neue Jahr transferiert werden.) Die Frage ist absolut ernst gemeint.
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