Hallo Herr Högemann, für mich ist die Nutzung von UO auch ohne OPOS sinnvoll. Ich nutze es bereits seit ein paar Jahren z. B. bei einem größeren EÜ-Rechner, der keine Kasse führt, da er keine Bareinnahmen hat. Voraussetzung für den Einsatz von UO ist hierbei, dass der Mandant gut mitarbeitet. Er sollte nicht nur die Belege einscannen, sondern - anders als bei Bilanzierern - außerdem den Bankumsätzen zuordnen und z. B. bei privaten Abbuchugnen eine Notiz "privat" hinzufügen. Dann macht hinterher das Buchen in Kanzlei-Rewe auch richtig Spaß und es lässt sich Zeit einsparen. Die Barbelege scannt mein Mandant unter dem Belegtyp "Kasse" oder "Barbelege", je nachdem wie der Belegtyp benannt wird, und fügt noch einen Tippstreifen zur Abstimmung hinzu. Hat man einen EÜR mit Kasse, so kann dieser seine Kasse mit angehängten Barbelegen auch gleich in UO erstellen und übergeben. Ich habe übrigens, als ich mit UO für meine Mandanten begonnen habe, sofort meine eigene Buchhaltung auch unter UO eingerichtet, um die Probleme meiner Mandanten besser nachvollziehen zu können. Viele Grüße, B. Fitschen
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