Hallo, ein Frage.....ich habe bei der Überprüfung der Stunden für BG festgestellt, dass bei 3 AN die Stunden nicht stimmen.
Ich vermute, da ich eine Monatsarbeitszeit drin hatte (alte Zeit) und die verkürzte neue Wochenarbeitszeit (neue Zeit), hat sich LODAS die
Monatszeit für die UV genommen. Habe Januar noch nicht abgerufen......wie korrigiere ich das ganze für die UV Meldung....???
Danke im voraus schon mal......
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kleiner,
wenn die Lohnsummen stimmen, würde ich persönlich die Stunden erst einmal unverändert lassen, und die BG-Meldung abschicken/übermitteln.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
ich würde an Ihrer Stelle mal das folgende probieren:
In den Monat, in dem die Zeit sich geändert hat (von Monatszeit auf verkürzte Wochenzeit) zurückgehen und die Monatszeit herausnehmen. Im Anschluss dann eine Wiederholungsabrechnung für Dezember anstoßen.
Bei der Gelegenheit prüfen Sie vorher auch noch, ob die Betriebsnummern des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs sowie der lohnabrechnenden Stelle und die PIN ab 01/2016 hinterlegt sind. Sonst ändern Sie das gleich mit, bevor Sie die Wiederholungsabrechnung für 12/2016 anstoßen.
Viele Grüße,
BF
Hallo,
hier noch ein kleiner Nachtrag:
bevor man anfängt die Stunden nachzurechnen und sich ggf. auf die Suche macht, wo man diese korrigieren kann:
Bitte unbedingt das Dokument mit der Nummer 1080920 lesen!
(Das Dokument ist zuletzt am 13.01.2017 aktualisiert worden und sehr kurz.)
Danach hat sich dann vielfach die ganze Arbeit bzgl. der Stunden erledigt.
In diesem Dokument steht u. a.:
unter 1. Situationsbeschreibung:
"Die DGUV hat Ihnen für die Abgabe des Lohnnachweises den Beitragsmaßstab "Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelt erwartet)" zurückgemeldet.
Besonderheit: Bei einigen Personalnummern können die ermittelten Stunden nicht nachvollzogen werden."
unter 2. folgen die möglichen Ursachen und danach die folgenden Sätze:
"Die automatisch ermittelten Stunden nach dem Beitragsmaßstab "Entgelt" werden anhand des Lohnkontos gebildet und auf dem Lohnnachweis für statistische Zwecke angezeigt.
Es besteht kein Handlungsbedarf."
(die fette Markierung ist von mir).
D. h. somit für mich:
Ich prüfe, ob die BG als Beitragsmaßstab "Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelt erwartet)" zurückgemeldet hat. Und wenn dies so ist, dann prüfe ich die Stunden erst gar nicht weiter und schließe mich dem Vorgehen von Herrn Rohwäder an.
Viele Grüße
BF
Guten Morgen,
danke für die Hilfe.Hab mir das Dokument ausgedruckt.
Schönes WE
Hallo,
wir müssen die Korrektur der UV-Stunden wegen der Kurzarbeit in 2020 durchführen. Normalerweisee haben wir das Stundenermittlungsverfahren "Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes". Soll ich diese im Dezember oder Januar ändern?
Ist das ein Fehler in dem Dokument, dass man die Stunden im Januar unter Bewegungsdaten /Erfassungstabellen buchen sollte?
Sollte es nicht sein, dass man im Januar aber unter Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/Nachberechnung Standard diese Stunden erfassen sollte? Ansonsten fließen diese doch für das Jahr 2021 ins Minus?
Bitte um Hilfe.
Hallo,
wenn Sie die Stunden im Januar korrigieren, müssen diese unter Bewegungsdaten I Erfassungstabellen I Nachberechnung Standard für 12/2020 erfasst werden.
Im Dokument 1019219 - Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch wurde in den Beispielen bisher vom Bearbeitungsmonat Dezember ausgegangen. Das Dokument wurde nun nochmal aktualisiert.