Hallo, wir müssen die Korrektur der UV-Stunden wegen der Kurzarbeit in 2020 durchführen. Normalerweisee haben wir das Stundenermittlungsverfahren "Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes". Soll ich diese im Dezember oder Januar ändern? Ist das ein Fehler in dem Dokument, dass man die Stunden im Januar unter Bewegungsdaten /Erfassungstabellen buchen sollte? Sollte es nicht sein, dass man im Januar aber unter Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/Nachberechnung Standard diese Stunden erfassen sollte? Ansonsten fließen diese doch für das Jahr 2021 ins Minus? Bitte um Hilfe.
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