Hallo! Ich würde es auch wie Flitze handhaben. Man kann ja durchaus (mit Zustimmung des Arbeitgebers) während der Elternzeit woanders arbeiten, wenn der maximale zeitliche Umfang nicht überschritten wird. Der Arbeitgeber kann nicht einfach kündigen, Stichwort Kündigungsschutz in der Elternzeit. Sollte letztlich das Arbeitsverhältnis enden, besteht dennoch Anspruch auf Vergütung eines etwaigen Urlaubsanspruchs, der noch übrig ist. Ich würde empfehlen, dem Mandanten hier keine (Rechts)Beratung zu bieten, wenn man keine Kenntnisse hat.
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