@R_Meyer schrieb: Ein Mandant hat die Nummer im Lohn, einer im ReWe und ein weiterer in der ESt. Die drei Mandanten gehören nicht zueinander. Laut Google und DATEV kann eine DATEV Mandantennummer nicht gleichzeitig für mehrere Unternehmen verwendet werden. Fast richtig. Der gleiche Ordnungsbegriff kann nicht für die gleiche Leistung wiederverwendet werden. 1234 für Fibu Mandant A, 1234 für ESt Mandant B, 1234 für Lohn Mandant C geht jedoch ohne weiteres. Ist unsinnig, aber geht. Einzige „halbe“ Ausnahme: Dem Lohn ist die Beraternummer egal. Da darf jede Mandantennummer nur einmal existieren. Heißt: In der Fibu funktioniert folgendes: Mandant A - Mandantennummer 1234 - Beraternummer 5678 Mandant B - Mandantennummer 1234 - Beraternummer 9999 Das geht im Lohn nicht. Dort kann jede Mandantennummer im Ordnungsbegriff nur einmal verwendet werden. @R_Meyer schrieb: 1. Wie kann so etwas passieren? User die einfach wild irgendetwas anlegen und keine Ahnung von dem haben, was @mjsapxrwswxöa oben erklärt hat. 2. Wie kann ich dies lösen Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen unter anderem Ordnungsbegriff speichern Lohn und Gehalt: Ordnungsbegriff (Beraternummer und / oder Mandantennummer) ändern Ordnungsbegriff (Berater-/Mandanten-/Basisnummer) in den DATEV-Steuer-Programmen ändern bzw., da zwei der drei Mdt inaktiv sind, ist es überhaupt notwendig? Selbst wenn Sie aktiv sind, wäre das egal, solange man keine Programmverbindungen oder DUO nutzen möchte.
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