Ich weiß nicht genau, ob das deinen Punkt betrifft, aber man kann im Steuerprogramm einstellen, ob KSt und GewSt Rückstellung im Gewinn berücksichtigt sind oder nicht (Anlage GK Gewinndefinition ganz oben). Ich mache jeden Abschluss so: - Abschlussbuchungen, bis der Abschluss "fertig" ist, Vorauszahlungen auf 2200/2208/4320 - Übergabe ins Steuerprogramm, dort steht dann die Nachzahlung / Erstattung in den Auswertungen (immer mit der Einstellung Rückstellungen "NICHT berücksichtigt") - Dann wird im Abschluss die Nachzahlung bzw. Erstattung gebucht - Anschließend prüfe ich mit der Liste "Kennzahlen" (in KSt-Programm unter "zu versteuerndes Einkommen/Rückstellung), ob das Kapital lt. StE mit dem Abschluss übereinstimmt Geht bestimmt auch auf 100 anderen Wegen, ich bin damit aber immer sehr gut gefahren...
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