Hat jemand schon Erfahrungen mit Rückzahlungsbescheiden der Überbrückungshilfe III Plus in Bayern?
Dieser wurde mit der Begründung erlassen, der Umsatz Juli - Dezember 2021 sei höher als der Umsatz aus 2019.
Unser Mandant (Filmfirma) möchte dagegen vorgehen?
Ist dieser Bescheid überhaupt rechtmäßig bzw. was ist von einem Klageweg zu erwarten...
Herzliche Grüße
Michaela Sens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Keine Rechtsberatung/ potentiell gefährliches Halbwissen:
Was Klage etc. angeht:
Meines Wissen nach schwierig, da die Bewilligungsstelle wohl nach Verwaltungsrecht nur nachweisen muss, dass alle gleich behandelt werden. Was in den FAQ steht/ stand, was man irgendwann mal irgendwo gesagt bekommen hat, was Verbände für "Fixkosten-Kataloge" rausgebracht haben... alles egal. Wenn Rechtsanspruch , dann aus Artikel 3 GG.
/edit: Bzw. noch "schlimmer": Als Kläger muss man nachweisen, dass die Bewilligungsstelle NICHT alle gleich behandelt. Viel Spaß dabei.