Sehr geehrte Frau Aretz, liebe Community, vielen Dank für Ihre Info zur Antwort der Behörde! Die Antwort seitens der Behördenmitarbeiterin bringt (mal zynisch gesprochen) ein völlig neues Verständnis der Sachverhalte ins Spiel. Oder deutlicher ausgedrückt: In meinen Augen ist die Antwort völlig unzutreffend! Die Dame macht einfach eine Lohnabrechnung, bei der sie das ausgefallene Bruttoentgelt als Monatsbrutto ansetzt und dann berechnet, welche Abzüge ein Mitarbeiter mit genau diesem Monatsbrutto hätte. Das geht so was von an der Realität vorbei ... Eine Berechnung nach deren Schema brächte ja bei einem Bruttoentgeltausfall von weniger als 1.000 € gar keine Differenz bzgl. der Lohnsteuer ... Ich habe mal eine Probeabrechnung (allerdings mit den Zahlen aus Sachsen...) gemacht und hänge diese hier an. Wer in meinen Abrechnungen einen Fehler findet, möge dies bitte mitteilen. In meinem Augen können wir uns in dieser Angelegenheit nicht ausschließlich verbal auseinandersetzen, sondern müssen zum guten und richtigen Verständins aller Beteiligten Beispiele beisteuern. Leider hat das der Gesetzgeber bisher (zumindest meines Wissens) nicht getan. Und das richtige Verständnis ist leider nicht aufgrund der Schreibtischstuhles, der in einer Behörde steht, garantiert ... Sehr geehrte Frau Aretz, da Sie bereits einen Ansprechpartner in der entsprechenden Behörde haben, wäre es sehr nett von Ihnen, dort ggf. diese meine Berechnungen, so sie diese nachvollziehen und als richtig einschätzen können, im Rahmen einer Nachfrage zur Prüfung vorzulegen und darum zu bitten, an welcher Stelle unser Denk- oder Rechenfehler liegt. Herzliche Grüße, vielen Dank für Ihr Engagement und einen schönen Tag.
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