so richtig verstehe ich das aber nicht. Ist das jetzt der Grund wg der Meldung um die 4 Wochen weiter, dass die Urlaubsabgeltung dadurch pflichtig wurde. Ich habe aber doch keinen SV Tag in dem Kalenderjahr. Ich verstehe gerade den Zusammenhang nicht was die Pflichtigkeit begründet.
Hallo @na_und ,
@na_und schrieb:Oh, da habe ich aber andere Info und Beispiele aus der Praxis. Eine Erwerbsminderungsrente bekommt ja nicht jeder sofort hinterhergeschmissen, manche auch gar nicht, trotzdem bekommen AN nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse weiter " Krankengeld", eben nur vom Arbeitsamt, wenn das Medizinische den Mitarbeiter weiterhin als "krank" bezeichnet. Das wurde uns auch von der Kasse bestätigt.
Ihre Info bzw. Beispiele aus der Praxis widersprechen meinen Ausführungen doch gar nicht. Nach meiner Erfahrung/meinem Wissenstand ist entscheidend, ob der erkrankte Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Endes des Krankengeldes bereits einen Antrag auf EU-Rente gestellt hat. Bis über diesen entschieden wurde, tritt das Arbeitsamt hilfsweise mit dem Nahtlosigkeitsarbeitlosengeld ein. Voraussetzung ist aber eben ein Antrag auf EU-Rente.
Denn andersherum gefragt (in der Mathematik nennt man das Gegenprobe): Warum sollte die BA mit "normalem" Arbeitslosengeld einspringen, wenn der Mitarbeiter krank ist und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht? Und warum sollte das Arbeitsamt mit "Nahtlosigkeits-ALG" einspringen, wenn gar kein Antrag auf EU-Rente gestellt wurde/wird?
@na_und schrieb:
Das wurde uns auch von der Kasse bestätigt.
Na ja, was "die Krankenkasse" so bestätigt, nehme ich in zunehmendem Maße mit äußerster Vorsicht zur Kenntnis ... Was sagt denn "die Kasse", für wielange "das Krankengeld" vom Arbeitsamt gezahlt wird?
Und was sagt denn der eigentliche Leistungsträger (=Arbeitsamt) dazu?
@na_und schrieb:
trotzdem bekommen AN nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse weiter " Krankengeld", eben nur vom Arbeitsamt,
Von diesem Konstrukt "Krankengeld weiter, vom Arbeitsamt" habe ich noch nie etwas gehört ... 🤔 Aber das soll nichts heißen; man lernt ja immer dazu.
VG