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Rückzahlung von zuviel gezahltem Arbeitslohn im aktuellen Kalenderjahr

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letzte Antwort am 26.09.2025 16:27:18 von lohnexperte
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ALoef
Beginner
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Nachricht 1 von 3
74 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe ein nicht allzu tägliches Thema gerade zu bewältigen, wobei ich Ihre Hilfe benötige. Die Datev-Hilfe habe ich bereits ausführlichst zu Rate gezogen.

Es geht um einen Mandant, wo man jetzt nach 6 Monaten leider erst gemerkt hat, dass ein Mitarbeiter mit einem zu hohen Stundenlohn bezahlt wurde (es wurde im Datev von Grund aus leider falsch angelegt). Ich habe für den Mandant bereits eine Vorwegabrechnung / Probeabrechnung durchgeführt und den Stundenlohn in dem betreffenden Monat wieder korrigiert. Jetzt hat sich der Mandant mit dem Mitarbeiter geeinigt, dass monatlich 200€ vom Lohn dafür einbehalten werden sollen bis zu dieser gewissen Gesamtsumme. Einen neuen Netto-Abzug sowie die Kontozuordnung habe ich auch bereits eingepflegt. Jedoch weiß ich nicht, wie man weiter korrekterweise verfährt, dass auch die sozialversicherungstechnische und die steuerrechtliche Seite pro rückwirkenden Monat richtig gerechnet werden.

 

Ich hoffe, dass mir jemand von Ihnen vielleicht helfen kann und so ein Thema schon mal hatte. 

Vielen Dank im Voraus.

 

Beste Grüße

 

DanaP
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
58 Mal angesehen

Ich würde die Abrechnung jetzt rückwirkend richtigstellen. Und dann damit der Mitarbeiter nur 200 € Abzug hat in aktuellen Monat die Gesamtsumme als Vorschussauszahlung mit plus und die zu zahlenden 200 € mit Minus im Netto ausweisen. Und dann in den folgenden Monaten jeweils 200 € abziehen. 

 

Bis 2.600 € wäre das ja zinsfrei möglich.

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
54 Mal angesehen

Hallo @ALoef ,

 

ich verstehe Ihre Problematik nicht ganz:

 

1. Sie machen Nachberechnungen (Probeabrechnungen!) auf alle Monate, in denen ein falsches Entgelt gezahlt wurde, richtig?

 

2. Je nachberechnetem Monat ergibt sich ein Überzahlbetrag, richtig?

 

3. Programmtechnisch würden diese Überzahlbeträge alle im laufenden abzurechnenden Monat als Nettoabzug erscheinen und somit den Auszahlbetrag verringern, richtig?

 

4. Die sich ergebenden Nettoabzugsbeträge aus Punkt 3. sollen allerdings nicht auf einmal im aktuellen Abrechnungsmonat verrechnet werden, sondern nur in Höhe von 200 € pro Monat, richtig?

 

5. Sie müssten dann in jedem Nachberechnungsmonat den sich laut Probeabrechnung ergebenden Überzahlbetrag mit einer Nettobe-/Abzugsart in entsprechender Höhe erfassen, so dass sich (erst einmal) kein Überzahlungsbetrag ergibt.

 

6. Die Summe aus allen Nachberechnungsmonaten zu dieser Nettobe-/Abzugsart stellt ein "Arbeitgeberdarlehen" dar, was ab dem laufenden Abrechnungsmonat mit 200 € p. m. getilgt wird. Dazu erfassen Sie ab dem laufenden Abrechnungsmonat dieselbe Nettobe-/Abzugsart, die sie in den Nachberechnungsmonaten verwendet haben, mit negativem Wert. 

 

7. Buchhalterisch ergibt sich durch das Verwenden der Nettobe/Abzugsart jener Saldo, der vom Mitarbeiter noch zurückzuzahlen ist.

 

8. Die steuer-  und sv-rechtlich korrekte Abrechnung haben Sie im Rahmen der Nachberechnungen bereits erledigt.

 

Ich hoffe, alles ist so verständlich?!

 

VG

 

PS @DanaP war schneller und kürzer!

 

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letzte Antwort am 26.09.2025 16:27:18 von lohnexperte
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