Hallo alle zusammen,
ich habe eine vielleicht etwas doofe Frage, aber so hatte ich das noch nicht. Nachdem bei einer DRV-Prüfung Nachzahlungen aufgrund einer nicht gemachten Durchschnittsberechnung für Provisionen herausgekommen sind, frage ich mich nun, ob der Arbeitgeber die Summe der Durchschnittsprovisionen der letzten 4 Jahre an den Arbeitnehmer auszahlen muss?
Die Nachzahlung der SV-Beiträge sind ja klar, aber da der Sachverhalt hier genau einem Mitarbeiter zugeordnet werden kann, eben die Frage nach der Nachzahlung an den Mitarbeiter (sonst habe ich nur Summenbescheide die sich nicht mehr zuordnen lassen). Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, zumal der Mitarbeiter die Nachzahlung auch nicht fordert.
Danke für Infos.
Grüße
Hallo @Senzill22 ,
ich gehe davon aus, dass hier ein Fall von "SV-Beiträge auf Phantomlohn" vorliegt. Einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf hat der Mitarbeiter ja offensichtlich, müsste ihn aber selbst gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen (weiß aber wahrscheinlich gar nichts von den falsch berechneten Provisionszahlungen und damit dem ihm zu wenig ausgezahlten Geld).
Der Arbeitgeber kann nun seiterseits entscheiden, ob er mit diesem "Fehler" offensiv umgeht und mit dem Mitarbeiter eine Nachzahlung vereinbart (die dann im Rahmen der Entgeltabrechnung aber nicht mehr sv-pflichtig abgerechnet werden dürfte, weil im Rahmen der RV-Prüfung diese Verbeitragung ja schon erfolgt ist?). Bedenken Sie bitte beim Mandantengespräch, dass Nachberechnungen (so sie denn gewünscht sind) maximal bis zum Januar 2024 möglich sind.
VG
Was für eine Ausschlussfrist steht im Vertrag. Wenn dort 3 Monate steht, kann der Mitarbeiter nur die Auszahlung der letzten 3 Monate beanspruchen.