Liebe Community,
hallo @Bonita66 ,
in dieser Diskussion https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/KUG-Antrag-abgelehnt/m-p/453709#M111320 kam schon einmal das Thema "Ersatztatbestände bei Kug-Anträgen" auf.
Wer hier kann mir kurzfristig helfen und hat Erfahrungen und/oder Quellen, aus denen man sich zu diesem Thema schlau machen kann:
- Was sind Ersatztatbestände?
- Wie sind diese zu erläutern? (Mit einfachem Anschreiben zum Leistungsantrag?)
- Ist diese Darstellung: "Wenn MA A 40 Überstunden abgebaut hat, um KA zu vermeiden, hätte er im Falle von 40 Std. KA einen Entgeltausfall von x €." notwendig?
Vielen lieben Dank und einen schönen Freitag.
Hallo,
wir hatten den Fall für August schon, hier die Erläuterung vom Amt dazu:
In unserem Fall war es dann ein Arbeitnehmer, der jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Er hatte etwas über 10 % Kurzarbeit, aber kam nicht unter die BBG damit, daher tauchte er nicht auf der Abrechnungsliste in Datev auf. Anbei das Formular, das wir statt dessen ausfüllen sollten. Ich hatte da dann "Urlaub" durchgestrichen und "Entgelt über BBG" hingeschrieben, sowie die nachfolgenden Felder gefüllt.
Das hatte dann gereicht.
Ob Überstundenabbau dazu zählt, müsste erfragt werden; grundsätzlich sollten die ja schon zu Beginn der Kurzarbeit abgebaut sein. Oder sind das geschützte Stunden, die hätten stehenbleiben dürfen?
Hallo @lohnhilfe ,
herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung und Ihre Erfahrungen. Vor allem die Tatsache mit den Minijobbern ist interessant! 👍
Ich hoffe, dass sich noch andere hier mit ihren Erfahrungen / ihrem Wissen hier melden.
Viele Grüße und einen schönes Wochenende!
Hallo in die Runde,
mir stellt sich gerade die Frage, ob auch Mitarbeiter, für die Kurzarbeit geplant war, die dann aber aufgrund von Kinderkrankenpflege entsprechende Fehlzeiten haben, zum Erreichen des Mindesterfordernisses hinzugezählt werden müssen; ggf. im Rahmen der Ersatztatbestände.
Zwar hat Kinderkrankengeld Vorrang vor Kurzarbeitergeld:
Allerdings wird die KA-Planung unter Umständen "zerschossen", wenn statt Kurzarbeit nunmehr Kinderkrankenpflege zu erfassen ist und somit nicht 30 % der Mitarbeiter einen entsprechenden Entgeltausfall erleiden.
Wer weiß hier Rat?
Vielen Dank und viele Grüße!