abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas: Gehaltsabrechnungen 3 Jahre rückwirkend korrigieren

4
letzte Antwort am 16.09.2025 11:12:14 von x_Nicole
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
x_Nicole
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
267 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

einer unserer Arbeitnehmer hat bereits seit 2022 zu wenig Bruttolohn erhalten und der zu wenig abgerechnete Betrag soll jetzt korrigiert werden. 

In Lodas können die Abrechnungen allerdings nur noch rückwirkend ab Januar 2024 korrigiert werden. 

 

Meine Frage: Hat jemand bereits Erfahrung mit einer so weit zurückreichenden Korrektur? Wenn ja, wie habt ihr sie umgesetzt? Ist eine "einfache" Nachzahlung des Gesamtbetrages im laufenden Monat möglich?

 

Mich beschäftigt außerdem die Einschränkung, dass die SV-Anteile des Arbeitnehmers nur 3 Monate rückwirkend korrigiert werden dürfen, danach trägt sie der Arbeitgeber. Wird das von Lodas bei einer Korrektur automatisch berücksichtigt? Kann das bei einer Korrektur im laufenden Monat durch eine (individuelle) Lohnart abgebildet werden?

 

Ganz lieben Dank vorab!

 

Nicole

 

 

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
225 Mal angesehen

Hallo @x_Nicole ,

 

liegt hier nicht ein Fall von "Zusammenballung von Einkünften wegen Entgelt für mehrere Jahre" vor, so dass manuell der Gesamtbetrag der Nachzahlung ermittelt und dann in einer Summe im laufenden Monat als Einmal-/Sonderzahlung abgerechnet werden kann/muss?

 


@x_Nicole  schrieb:

 

Mich beschäftigt außerdem die Einschränkung, dass die SV-Anteile des Arbeitnehmers nur 3 Monate rückwirkend korrigiert werden dürfen, danach trägt sie der Arbeitgeber. Wird das von Lodas bei einer Korrektur automatisch berücksichtigt? Kann das bei einer Korrektur im laufenden Monat durch eine (individuelle) Lohnart abgebildet werden?

Nein, die (sv-?) rechtliche Einschränkung der Nacherhebung von SV-Beiträgen vom Arbeitnehmer macht DATEV nicht "automatisch". Dafür bedarf es einer gewissen Fach- und Sachkunde des Lohnabrechners. Wie das in LODAS umgesetzt werden kann, haben wir hier schon an anderen Stellen diskutiert (1. Schritt: Probeabrechnung mit und ohne Nachberechnung; 2. Schritt: Ermittlung der SV-Beträge des Mitarbeiters, die nicht mehr von ihm getragen werden müssen; 3. Schritt: Erfassung dieser SV-Beträge als Nettobezugsart; Ergebnis: Lohnabrechnung sieht "normal" aus mit allen korrekt berechneten Abzügen, die Entlastung des Mitarbeiters geschieht dann aber schließlich durch den Nettobezug.) Für die Nettobezugsart "SV-Beiträge älter als 3 Monate" ist ein Aufwandskonto "SV-Arbeitgeber-Anteile" zu hinterlegen.

 

Und nein, es handelt sich bei der rechtlich verpflichtenden Übernahme der SV-Beiträge des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber nicht um einen Sachbezug, der nochmal besteuert und verbeitragt werden muss.

 

VG

x_Nicole
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
197 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte ,

 

danke für die Rückmeldung!

 

Da habe ich das Problem wohl etwas "zerdacht". Die Umsetzung über den Nettobezug ist weitaus weniger aufwendig als ich befürchtet habe und deutlich pragmatischer als meine bisherigen Lösungsansätze. 

 

LG Nicole

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 5
175 Mal angesehen

Ich wäre mir aber nicht so sicher, dass bei einer Gehaltsnachzahlung die 3-Monats-Regelung für die SV zur Anwendung kommt. Diese gilt ja m.E. nur, wenn für bereits ausgezahlte Entgelte/Sachbezüge eine Nacherhebung jetzt nicht mehr zulässig ist.

 

Wenn aber das eigentliche Gehalt erst jetzt ausgezahlt wird, ist hierauf nach meiner Kenntnis durchaus ganz normal die Sozialversicherung einzubehalten.

x_Nicole
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
133 Mal angesehen

Danke für den Hinweis! Dann ist die Lösung ja tatsächlich ganz simpel.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 16.09.2025 11:12:14 von x_Nicole
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage