@Gelöschter Nutzer schrieb: @einmalnoch schrieb: Das ist nun nicht wirklich die Aufgabe der Kammern. Hier gab und gibt es Unternehmen, die so etwas machen. ich finde schon, denn es geht darum zu erfahren, wie eine "unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung" (§57 I StBerG) möglich ist. Und dazu benötige ich eine Information darüber, ob das mit den am Markt befindlichen Softwareanbietern und deren Strategie möglich ist. Da diese Informationen von den Anbietern ungern veröffentlicht werden, kann ich mich auf Untersuchungen von vielleicht von den Anbietern sogar abhängigen "Untersuchern" nicht verlassen. Selbst die Kammern sind ja nur eingeschränkt unabhängig, denn zumindest hat die Datev früher die Mitgliederverwaltung für die Kammern übernommen. Die Vollmachtsdatenbank erstellt auch die Datev für die Kammer... Aber immerhin noch besser als irgendein Anbieter, der eine Untersuchung über die Verfügbarkeit der StB Software anbietet. Ich verweise auf meinen Kommentar von weiter oben: Die Kammern dürfen es rechtlich nicht und da gibt es kein "Ich finde schon". Somit ist es egal worum es geht und was Sie glauben erfahren zu müssen. Beste Grüße Bob
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