Wenn sie die Bearbeitungsform Standard haben, dann bleiben die Belege im Posteingang von DUO. (so die Standard Logik von DATEV). Beim Verbuchen der Belege im StB ist es erst einmal unerheblich, ob diese Bezahlt werden/wurden über Bank online oder nicht. Somit MUSS das StB die Belege, wie bereits mehrfach erwähnt, ihren Filter anders setzen. Dass sie zum Bezahlen dann die Rechnungsdaten eingeben, bzw. Korrigieren, die die OCR aus DUO nicht richtig gemacht hat, ist ja i.o. Den Bezahlt-Status müssten sie zwar nicht mehr setzen dann, aber das ist ein anderes Thema. Wurde ihnen seitens des StB mitgeteilt, warum sie die Belege in einen bestimmten Ordner ablegen sollen? Vielleicht, für eine indirekte Freigabe, dass das StB losbuchen darf? (Manche kommen ja auf lustige Ideen...)
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