Hallo zusammen, ergänzend möchte ich noch folgendes zu diesem Thema schreiben, aber bitte den Beitrag mit einem "Augenzwinkern" lesen: In meinen Steuerkreisen kam diese Frage auch öfters auf und unter anderem, wo hier der Gleichheitsgrundsatz ist, wenn der steuerfreie Betrag (§ 3 Nr. 11 a EStG) nur Arbeitnehmern/innen offen steht, nicht hingegen Unternehmern und/oder anderen steuerpflichtigen Personenkreisen. Aus diesem Grund habe ich diesen Sachverhalt an das Bürgerreferat des BMF herangetragen (sowohl als Frage als auch als Vorschlag) und die Antwort erhalten, dass der Gesetzgeber bewusst diesen steuerfreien Betrag nur für Arbeitnehmer/innen wollte (unter den bekannten Voraussetzungen wie z.B. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn etc.). Schönen Gruß B.D.
... Mehr anzeigen