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Corona Bonus

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letzte Antwort am 03.12.2020 11:40:43 von zieglerconsult
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floreana
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Guten Abend Community,

 

darf der Corona Bonus auch steuerfrei an die Mitarbeiter ausgezahlt werden, obwohl das Unternehmen durch Corona keinerlei wirtschaftlichen Nachteile hatte? 

 

Danke vorab! 

 

zieglerconsult
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Ja, natürlich, es geht darum die Arbeit der Arbeitnehmer zu würdigen, nicht um unternehmerische Not zu lindern.

 

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und SV-beitragsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Und zwar für die Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

 

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Leistungen monatlich oder als Einmalzahlung gewährt werden. 

 

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

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zieglerconsult
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Übrigens "amtliche" Infos gibt hier.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

 

Auch hier ist nicht von der Not der Unternehmen zu lesen, es wäre ja für das Unternehmen auch keine Ersparnis, denn wenn dieses 1.500 EUR zahlt, fehlt benötigte Liquidität und die ist ja gerade in diesen Zeiten rar.

floreana
Fortgeschrittener
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Guten Morgen und erst einmal vielen lieben Dank für Ihren Beitrag.

 

Ich bin hier trotzdem weiterhin skeptisch. Es geht bei uns nicht um eine Branche, die in irgend einer Weise besonders durch die Corona-Krise belastet ist (wie z. B. Unternehmen im Pflegebereich, Mehrarbeiten, oder die Angst, sich bei der Pflege von Coronakranken anstecken zu können ); es läuft eigentlich alles wie zuvor auch, keine wirtschaftliche Beeinträchtigung, die Mitarbeiter müssen lediglich jetzt Masken tragen, dass sie weiterhin arbeiten ist doch selbstverständlich (warum also "unverzichtbare und besondere Leistungen in der Krise"?) , bzw. teilweise wird ihnen durch HOme Office eh einiges erleichtert (der Weg zur Arbeit). Ich sehe einfach in keinem  Link oder Text schwarz auf weiß, klar formuliert, dass wirklich alle Branchen angesprochen werden. Wie kann ich es später bei einer Prüfung rechtfertigen? Reichen einfache Gründe wie IT-Equipment fürs HOme Office oder Heizkosten oder Babysitterkosten, weil die Kitas geschlossen waren, für den Corona-Bonus aus? Wo steht das genau? Über einen weiteren Link würde ich mich sehr freuen! 

 

 

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sokrates
Fachmann
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Ich würde hier ggf. bei einer Prüfung fragen, auf welcher Grundlage der Prüfer der Meinung ist, dass für die Zahlung der Corona-Prämie eine unternehmerische/arbeitnehmerische Belastung vorliegen muss. 

 

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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In erster Linie gedacht ist die großzügige Steuerbefreiung für in der Krisenzeit besonders gefordertes Personal. Weil bei der Anwendung des Steuerrechts nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit letztlich für alle Sonderzahlungen in allen Branchen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu soll aber ein Zusammenhang mit der Corona-Krise gehören.

 

Darüber würde ich mir keine Sorgen machen ob es dann später nicht anerkannt würde. Die Voraussetzungen lassen sich immer herleiten meiner Meinung nach. Ich würde eher meine Kraft investieren um das schriftlich wasserdicht zu kriegen. 

 

Hier ein Textverschlag den wir auch verwenden. 

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letzte Antwort am 03.12.2020 11:40:43 von zieglerconsult
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