Die Tage werden zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ermittelt; bei Ihnen 17 Tage. Diese würde ich als für das anteilige Jahr, nicht für ein ganzes Zeitjahr, annehmen, da Sie ja schreiben, dass Sie anfangs 5 Tage/Woche gearbeitet hatten. Das hieße, dass Sie in einem ganzen Jahr 30 Tage Anspruch hätten, bzw. je vollen Monat 2,5 Tage. Immer zu Beginn vom Arbeitszeitänderungen muss neu berechnet werden: Wenn Sie also ab September weniger Tage gearbeitet hatten, haben Sie Juni 2 Tage sowie Juli und August je 2,5 - gesamt 7 bis August. Für September und Oktober müssen Sie umrechnen: 2,5 Tage pro Monat bei Vollzeit geteilt durch 5 Tage pro Woche mal x Tage pro Woche neu = Anspruch für September und Oktober. Ab November sind es dann 2,5 geteilt durch 5 mal 1 = 0,5 Tage Anspruch pro Monat. Das alles rein grundsätzlich zur Berechnung der Tage. Die Berechnung vom Entgelt richtet sich immer nach den letzten 13 Wochen oder 3 Monaten vor dem Urlaub. Wenn Sie da im Juli, August und September also im Durchschnitt z.B. 4 Tage mit jeweils 4 Stunden da waren, dann sind je Urlaubstag 4 Stunden zu entlohnen. Spätere Änderungen sind da aber nicht zu berücksichtigen.
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