Hallo, einmal können in 2017 Rückrechnungen für 2016 erfolgt sein, bei denen das Häkchen gesetzt war, dass für 2016 eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden sollte - dann ist der Lohnsteuerdifferenzbetrag auf der Lohnsteueranmeldung in 2017 gemeldet, aber in der LohnsteuerBESCHEINIGUNG 2016. Zweitens kann das gleiche in 2018 für 2017 passiert sein, so dass die Bescheinigungen für 2017 in 2018 erst erstellt wurden und in die Anmeldungen 2018 geflossen sind. Sollte dann noch eine Restdifferenz sein, schauen Sie mal, ob es an dem pauschalen SolZ lt. Lohnjournal Jahreswerte liegt - warum auch immer, der war bei mir dann noch als Differenz übrig, war dann aber als Erklärung auch ausreichend. Die o.g. Rückrechnungen mit korrigierter Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr sind inzwischen (auch schon in 2017) nicht mehr erlaubt, sollten Sie also in Zukunft tunlichst vermeiden. Schönes Wochenende!
... Mehr anzeigen