Hallo, wenn bereits zu Beginn feststeht, dass feste Sonderzahlungen gezahlt werden sollen, ist das gesamte Arbeitsverhältnis von Beginn an nicht geringfügig. Nur einmalige unvorhergesehene Überschreitungen führen nicht zur SV-Pflicht, also vor allem Krankheitsvertretungen oder unvorhersehbare Mehrarbeit aufgrund von z.B. extremen Schäden durch Unwetter oder so. Ich hatte einmal den Fall, dass einem Arbeitgeber Kosten in Höhe von rund 200.000 € erwarteten, die auch bereits fest eingeplant waren. Sein Arbeitnehmer (Minijobber) hatte dann aber einen Einfall, der dem Arbeitgeber diese Kosten komplett ersparte. Daher hat der AG dem AN eine Prämie von 20.000 € gezahlt. Ich habe damals recherchiert und auch mit der Minijobzentrale und dem Prüfbüro der DRV gesprochen - der Betrag war unvorhergesehen und einmalig und daher nur mit den Minijob-Abgaben zu belasten. Der AN bekam den Betrag in voller Höhe ausgezahlt. Da bei Ihnen aber schon jetzt feststeht, dass der Bonus irgendwann fällig wird, kann ich bei Ihnen da keinen Minijob mehr sehen, sondern SV-Pflicht.
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