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Firmenfahrzeug Zweitwohnsitz Hotel

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letzte Antwort am 13.12.2019 10:16:45 von lohnhilfe
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nit
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben eine neue Mitarbeiterin eingestellt (Einfache Wegstrecke zur Arbeit ca. Rund 150km), die derzeit in einem Hotel wohnt. Kann die Hoteladresse als Zweitwohnsitz für die Berechnung des Geldwerten Vorteils für die Privatnutzung bei einer 1%-Regelung angesetzt werden? Und wenn ja, was benötigen wir hierzu als Nachweis?

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
160 Mal angesehen

Hallo,

 

die tatsächlichen Gegebenheiten müssen abgerechnet werden. Wenn Sie also einen temporären Zweitwohnsitz in dem Hotel hat, nehmen Sie die Kopie der Hotelrechnung zu den Akten (und später dann auch die Endabrechnung zum Nachweis der Beendigung).

 

Hat sie Familienheimfahrten? Wenn ja, sollten Sie sich nach der Anzahl erkundigen, da nur ein geringer Teil steuerfrei ist.

LG
VM
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nit
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
151 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank. Gibt es hierfür irgendeine gesetzliche Grundlage die ich hierfür zu den Akten nehmen kann? Und ja Sie hat Familienheimfahrten, jeweils am Wochenende.

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
140 Mal angesehen

Lohnsteuerrichtlinien H 8.1 (8)

 

und LexInform-Dokument 5300265, Punkt 3 d

LG
VM
3
letzte Antwort am 13.12.2019 10:16:45 von lohnhilfe
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