Hallo zusammen,
wir haben eine neue Mitarbeiterin eingestellt (Einfache Wegstrecke zur Arbeit ca. Rund 150km), die derzeit in einem Hotel wohnt. Kann die Hoteladresse als Zweitwohnsitz für die Berechnung des Geldwerten Vorteils für die Privatnutzung bei einer 1%-Regelung angesetzt werden? Und wenn ja, was benötigen wir hierzu als Nachweis?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Hallo,
die tatsächlichen Gegebenheiten müssen abgerechnet werden. Wenn Sie also einen temporären Zweitwohnsitz in dem Hotel hat, nehmen Sie die Kopie der Hotelrechnung zu den Akten (und später dann auch die Endabrechnung zum Nachweis der Beendigung).
Hat sie Familienheimfahrten? Wenn ja, sollten Sie sich nach der Anzahl erkundigen, da nur ein geringer Teil steuerfrei ist.
Hallo,
vielen Dank. Gibt es hierfür irgendeine gesetzliche Grundlage die ich hierfür zu den Akten nehmen kann? Und ja Sie hat Familienheimfahrten, jeweils am Wochenende.
Lohnsteuerrichtlinien H 8.1 (8)
und LexInform-Dokument 5300265, Punkt 3 d