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Abrechnung Verpflegungsmehraufwendungen oberhalb der "Freibeträge"

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letzte Antwort gestern 12:06:13 von t_r_
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Steuerberater_DO
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Eine unserer Mandanten zahlt VMA, die über den gesetzlich zulässigen Beträgen liegen.

 

Bisher müssen wir hier immer händisch aufteilen, um die steuerfreien und die steuerpflichtigen Teilen zu trennen.

 

Ich würde das gerne automatisieren:

  • Der Mandant meldet nur noch die Anzahl der abzurechnenden VMA.
  • Dieser Anzahl wird eine Lohnart zugeordnet, die den steuerfreien Teil über eine simple Multiplikation der Anzahl x dem gesetzlichen Betrag ermittelt.
  • Der steuerpflichtige Teil wird über eine Folgelohnart abgebildet, die auch nur multipliziert.

 

Leider habe ich LuG keine Lohnart gefunden, die mit Anzahl / Stück etc. rechnet. Gibt es sowas?

lohnhilfe
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ich würde versuchen zu basteln:

 

Tagelohn beim AN hinterlegen

 

Tagelohn-Lohnart mit Lohnveränderung (LV21?) für den pflichtigen Teil und Folgelohnart 9650 mit ggf. abweichender Schlüsselung für den Übernahmewert.

LG
VM
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Steuerberater_DO
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Ich habe mir jetzt was mit Stücklohn gebastelt und dann Folgelohnarten für den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil genutzt. Um das ganze nicht zu einfach zu machen, muss ja auch die Pauschalbesteuerung und die SV-Freiheit für den steuerpflichtigen Teil berücksichtigt werden.

 

Was soll die Lohnveränderung in Deiner Lösung bewirken?

lohnhilfe
Meister
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z.B. den vollen Betrag der Erstattung erfassen, und über die Prozente dann angeben, wieviel tatsächlich auf der Abrechnung erscheint.

LG
VM
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Steuerberater_DO
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Das wäre vielleicht eine Lösung für mein "Restproblem".

 

Der Mandant gibt über unsere Plattform "Stücklohn" ein. Dieser Stücklohn erscheint dann natürlich auf der Abrechnung und ich muss den mit einer dritten Folgelohnart neutralisieren.

 

Das sieht aber nicht schön aus, weil eben 2 Positionen erscheinen, die nicht relevant sind.

 

Kann ich dem Programm sagen, dass er die Position mit -100% LV auf der Abrechnung ausgeben soll, was dann ja zu einem Betrag von Null führt?

 

Prüfen muss ich dann aber noch, ob die Folgelohnarten VMA steuerfrei und VMA p. St. dann noch richtig angesteuert werden.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

ich verstehe das Problem noch nicht. 

 

Was zahlt der Mandant? Den Höchstbetrag steuerfrei und  zusätzlich das Gleiche noch einmal? Dann könnte man einmal die Summe erfassen und das über eine Folgelohnart lösen.

 

Wenn es unterschiedliche Beträge sind, müsste es klare Regeln geben, wann wie was gezahlt wird und dann könnte man danach die Lohnarten bauen.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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Steuerberater_DO
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Der Mandant zahlt das doppelte der VMA.

 

Also muss ich aufteilen.

 

Wir machen das jetzt über Stücklohn, der mit einer Zulage rechnet. Der Mandant gibt die Anzahl der VMA an, die abzurechnen sind.

 

Der Betrag des Stücklohns wird an die Folge-LA 9660 und 3230 weitergegeben. Leider brauche ich dann noch eine weitere Folge-LA, um den Stücklohn wieder auf Null zu setzen.

 

Sieht auf der BNR nicht sexy aus, erfüllt aber seinen Zweck.

 

Eventuell kann das aber mit der LV ein Weg sein, die dritte Folge-LA zu vermeiden.

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t_r_
Allwissender
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So habe ich das nicht, aber ich neutralisiere Gehalt "im Kreis".

 

Ich habe die Lohnart 2000 und rechne die normal ab.  Entspräche hier dem Stücklohn.

 

Ich erfasse in den Bewegungsdaten einen Stundenlohn, der dann in der Folgelohnart 2000 das Gehalt kürzt. Könnte man hier über den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand lösen, der in einer Folgelohnart den Stücklohn kürzt. Problematisch könnte sein, dass es sich bei dem Stücklohn nicht um eine Betragslohnart handelt. Vielleicht neutralisiert der dann "nur" den Stücklohn auf Null und lässt die Lohnart stehen.

 

Müsste man mal ausprobieren.

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CVolz
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Ich arbeite zwar mit Lodas und nicht mit L+G, aber was mir in einigen o.g. Ausführungen fehlt: ihr müsstet doch mit der Standart-LA 9650/9660 den steuerfreien Teil auszahlen, damit es in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt? Das müsste auf alle Fälle berücksichtigt werden.

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Steuerberater_DO
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Wir machen das mit Folge-LA.

 

Der Prozess sieht folgendermaßen aus:

Der Mandant meldet über taxmaro die Anzahl der abzurechnenden VMA, z. B. 4.

 

Auf dem Stücklohn 1851 kommen dann 4 "Stück" an. Die werden mit dem Stücklohn von je 14 EUR gerechnet.

Diese 14 Euro werden an die LA 9660 und die LA 3230 übergeben. Damit kommen die richtigen Werte auf der BNR an.

 

Da der Stücklohn 1851 aber auf der BNR mit 56 Euro auftaucht, nutzen wir die Folge-LA 1852, die den Wert von 1851 mit negativem VZ auf die BNR übernimmt.

 

Damit tauchen auf der BNR die LA 1851 positiv und 1852 negativ auf, die damit in Summe keine Auswirkung haben. Ist nicht mein Traumszenario, aber es funktioniert und führt zu den richtigen Ergebnissen.

 

Die LA 1851 und 1852 haben wir mit dem LA-Kern STU01 neu angelegt.

t_r_
Allwissender
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@Steuerberater_DO

Der Betrag des Stücklohns wird an die Folge-LA 9660 und 3230 weitergegeben. 

Wird doch berücksichtigt. Ich hatte nur von einem Fall bei mir gesprochen, wie es geht.

 

@Steuerberater_DO , ich habe es getestet, aber es funktioniert nicht. Stücklohn mit Betragslohnart wird nicht verrechnet.

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Steuerberater_DO
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Mir kommt es vor allem darauf an, dass der Mandant mir nur den Anzahl der abzurechnenden VMA meldet. Auf dieser Anzahl baue ich dann den Rest auf.

 

Klar kann man das auch anders machen, aber dann muss ich wieder händisch im Lohn was tun. Das will ich vermeiden. Der Lohn muss so automatisiert wie möglich durchlaufen, sonst ist er ein Zuschussgeschäft.

Steuerberater_DO
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Bei mir kommt das raus, was rauskommen soll.

 

Steuerberater_DO_1-1763548395800.png

 

 

Klar ist nicht sexy, dass die LA 1851 und 1852 auf der BNR auftauchen. Das kann ich aber nicht verhindern. Aber die steuerfreien VMA tauchen im Netto-Bereich auf, die steuerpflichtigen VMA im Bruttobereicht und werden da pauschalversteuert und SV-frei behandelt.

 

Schwieriger wird es, wenn der Mandant anfängt, nicht exakt das doppelte der steuerfreien Beträge auszuzahlen. Dann muss ich wieder ans Reißbrett.

 

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t_r_
Allwissender
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Ja, so funktioniert bei mir auch. 

 

Ich hatte versucht, über eine Folgelohnart in der Folgelohnart Ihre erste Lohnart zu neutralisieren, so dass diese nicht mehr auf der Abrechnung ankommt.

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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Das hab ich auch versucht :-).

 

Das ist jetzt okay. Es kommen die richtigen Werte raus und mit dem etwas unschönen Ausweis der zwei fiktiven LA kann ich leben.

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t_r_
Allwissender
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Gibt es nur eintägige Auswärtstätigkeiten? Sonst müssten Sie doch vom Mandanten mindestens zwei Lohnarten übergeben bekommen.

 

Es ließe sich im Übrigen neutralisieren, wenn Sie die Werte 2x mit unterschiedlichen Lohnarten reinbekämen. 

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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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In diesem Fall ja. Ansonsten bräuchten wir in der Tat 2 verschiedene Meldungen über Anzahlen.

 

Was meinen Sie mit den 2 verschiedenen Lohnarten?

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t_r_
Allwissender
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Wenn der Mandant Ihnen die Tage zweimal schickt, einmal mit einer Stücklohnart und einmal mit einer Statistiklohnart. 


Bei Ihrer Stücklohnart bleibt alles wie gehabt., Bei der Statistiklohnart wird als Folgelohnart Ihre Stücklohnart als Folgelohnart hinterlegt.

 

Dadurch wird im Nachgang Ihre Stücklohnart wieder gelöscht.

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letzte Antwort gestern 12:06:13 von t_r_
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