Hallo Angela Walenda, im Programm Lohn Vorerfassung online gibt es die Möglichkeit, dass der Mandant den Steuerberater per E-Mail informiert, wenn eine vollständige Erfassung von Bewegungsdaten seinerseits erfolgte. Im Programm Lohn und Gehalt Vorerfassung online gibt es bei dem Mandanten unter Extras | Konfiguration | Allgemeines den Bereich "E-Mail". Dort kann die E-Mail Adresse des Beraters und des Mandanten hinterlegt werden. Ist das passiert, erscheint nur für den Mandanten, nicht für den Steuerberater/Lohnsachbearbeiter, in der Kopfzeile ein E-Mail-Symbol. Der Steuerberater erhält die gewünschte E-Mail (Info), wenn der Mandant dieses Symbol anklickt. Da das Programm Lohn Vorerfassung online keine Einschätzung vornehmen kann, ob der Mandant alles erfasst hat, was er erfassen wollte oder bspw. morgen weiter macht, funktioniert eine E-Mail Benachrichtigung in diesem Zusammenhang nicht automatisch. Der Steuerberater/Lohnsachbearbeiter kann jedoch einrichten, dass der Mandant nicht weiter im Programm Lohn Vorerfassung online arbeiten kann, sobald dieser die E-Mail angestoßen hat. Dieser "Zustand" bleibt bestehen, bis mit dem nächsten Monatsabschluss z. B. Stammdaten für die Lohn Vorerfassung online erneut bereitgestellt wurden.
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