Hallo zusammen,
stehe momentan etwas auf dem Schlauch da ich nicht mit L+G arbeite. Die Kanzlei hat zum 01.01.2020 die restlichen zwei Mandate aus L+G auf LODAS umgestellt. Hat hervorragend funktioniert. Jetzt muss ich für die euBP die Auswertungen sowohl aus L+G (2018-2020) als auch LODAS (2021) an die DRV senden ... und hier fängt mein Brett an ...
L+G wurde nicht im RZ gesichert - sind jetzt also keine Daten zum Versenden dort vorhanden!? Habe über den Mandantenmanager "sichern ohne RZ-Archivierung" gemacht ... richtig? Kann ich die Daten dann morgen senden? Oh man, verflixt wenn man sich mit dem Programm nicht auskennt 🙄
Danke für Eure Hilfe.
M_H
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo M_H,
bei einer Übernahme von Daten aus Lohn und Gehalt nach LODAS und anschließender euBP-Daten Übermittlung gilt: nur wenn Sie neben dem Programm LODAS zusätzlich das Programm Lohn und Gehalt installiert haben, können Sie die Daten für den Zeitraum aus Lohn und Gehalt übermitteln. Darüber hinaus muss eine Sicherung von Lohn und Gehalt existieren.
Da Sie nun Ihre Sicherung im RZ aus Lohn und Gehalt durchgeführt haben, sollten nun die euBP Daten für beide Abrechnungszeiträume übermitteln können.
Wichtig ist, dass die Daten für LODAS und Lohn und Gehalt gleichzeitig übermittelt werden.
Wenn bereits ein Datensatz nur für Lohn und Gehalt über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung gesendet wurde, stornieren Sie diesen bitte zunächst.
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Aras.
Noch einmal eine Nachfrage: beide Programme sind installiert, hätte ich also gar keine Sicherung machen müssen? Entschuldigung wegen der Rückfrage, aber ich arbeite eigentlich nur mit LODAS, deshalb wurden die Daten auch in 2020 alle nach LODAS übersendet. Aber wir haben weiter L+G installiert (da habe ich die Altdaten bis 2019 einfach über eine andere Mandantennummer "geparkt").
Wäre nett wenn Sie noch einmal kurz antworten.
Vielen Dank
M_H
Hallo M_H,
neben der Voraussetzung, dass Lohn und Gehalt installiert ist, muss auch eine Sicherung des Lohn und Gehalt Datenbestandes im Rechenzentrum vorliegen. Anschließend kann eine Datenübermittlung über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vorgenommen werden.
Die entsprechenden Informationen finden Sie in dem Dokument 1070888 Vorgehen bei einer elektronisch unterstützen Betriebsprüfung unter Punkt 5 Weitere Informationen.
Eine Sicherung im Rechenzentrum muss nur dann nicht erfolgen, wenn der Lohn und Gehalt Datenbestand des betreffenden Mandanten lokal bei Ihnen in Lohn und Gehalt vorhanden ist (Mandant wurde nicht gelöscht, Altdaten wurden nicht gelöscht).
Vielen Dank für die Antworten und die Unterstützung.
M_H