Hallo zusammen,
ab diesem Jahr muss ja die Umsatzsteuer von der Bruttoleasingrate bei Fahrrädern abgeführt werden, also so wie ich das aus den aktuellen Vorschriften erkennen kann. In Lohn und Gehalt wird aber die Nettoleasingrate als Entgeltumwandlung beim Mitarbeiter hinterlegt und davon wird dann auch die Umsatzsteuer ermittelt. Das ist ja nicht korrekt. Wie geht ihr damit um bzw hinterlegt das in Lohn und Gehalt? Vielen Dank für eine Rückmeldung 🙂
Lieben Gruß,
Judith Kubitza
Erinnere ich richtig, dass es davon abhängt, ob der AG vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht?
Ja klar, aber meine Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt. Ich muss dann doch die Bruttoleasingrate als Umwandlung auch umsatzversteuern. Aber beim Mitarbeiter nur die Nettoleasingsrate in Abzug bringen. Oder liege ich da falsch?
Wen ich nicht irre, ist beim Nettoabzug der Bruttobetrag anzusetzen, damit vom Endverbrauchen die USt getragen wird.
Hallo Frau Kubitza,
zu der Angabe im Feld "Gehaltsumwandlung Betrag" bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenrad ist folgendes zu beachten:
Hier wird der Betrag erfasst, auf den der Mitarbeiter zugunsten eines Firmenrads verzichtet. Den genauen Betrag entnehmen Sie der arbeitsvertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen darf der Nettobetrag verwendet werden, ansonsten ist der Bruttobetrag zu erfassen.
In dem Dokument 1008102 - (Elektro-)Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie unter Punkt 3.3 Informationen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung und nachfolgend entsprechende Anlagenbeschreibungen.
Weitere Informationen zur Verbuchung der Umsatzsteuer in diesem Zusammenhang können Sie dem Dokument 1008795 - (Elektro-)Fahrrad: Buchungsvorschläge zur Differenz der Umsatzsteuer entnehmen.
Wir nutzen LODAS. Wie komme ich hier einfach an die korrekten Werte für die USt? Gerne auch bereits über den Lohntransfer.