Guten Tag, ich habe eine Frage zu KUG und Feiertag. Mein Mandant ist seit dem 06.04.2020 in KUG. Ein AN hat über die Osterfeiertage 2 Wochen Urlaub genommen. KUG hat jeder AN 2,5 Stunden am Tag ( von 8,5 Stunden Arbeitszeit ). Wie sieht es denn jetzt mit den Ostermontag aus? Er musste für den Tag ja keinen Urlaub nehmen, da es sich um einen Feiertag handelt. Normalerweise würden 2,5 Stunden KUG anfallen. Ich muss die 2,5 Stunden Feiertag bei KUG FK trotzdem eintragen oder? Da er für den Tag ja auch keinen Urlaubstag in Anspruch nehmen musste oder sehe ich das falsch? Der Karfreitag bleibt unberücksichtigt, da die AN da immer nur 6 Stunden arbeiten müssen und somit da kein KUG anfällt. Ich freue mich auf eine Rückmeldung 🙂 Wahrscheinlich ist das bei vielen Mandanten im April der Fall, aber ich bin mir unsicher. LG Judith Kubitza
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