Guten Morgen zusammen,
kann ich einen Gesellschafter, der nur die Anteile der GmbH hält, als geringfügige Aushilfe anstellen? Die Ehefrau ist die Geschäftsführerin.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Lieben Gruß,
Judith Kubitza
Hallo Judith Kubitza,
leider kann ich Sie rechtlich gesehen nicht unterstützen. Programmtechnisch könnten Sie natürlich eine geringfügige Beschäftigung anlegen und abrechnen.
Kann jemand aus der Community weiterhelfen?
Ist noch nicht abschließend geklärt, aber vielleicht dort einmal mitlesen: Gesellschafter geringfügig beschäftigt
Vielen lieben Dank für eure Antworten 🙂