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Gesellschafter geringfügig beschäftigt

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letzte Antwort am 24.01.2025 14:25:46 von sue
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winter_partner
Beginner
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Hallo,

 

wenn ein Gesellschafter bei einer weiteren GmbH nur die Anteile hält, kann er dort als Aushilfe angemeldet werden? Bei seiner ersten GmbH ist er Gesellschafter-Geschäftsführer und sv-frei. Die Ehefrau ist bei der zweiten GmbH Geschäftsführerin. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

 

Lieben Gruß, Judith Kubitza

ckuepper
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir hatten eine ähnliche Situation bei einem Mandanten.

 

Der kann, aber auch sv-frei und Steuerklasse VI.

Somit egal was er dann in der zweiten GmbH verdient.

 

Wurde jetzt aktuell in der SV Prüfung auch so geändert.

 

Grüße

winter_partner
Beginner
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Nachricht 3 von 13
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Ah ok , vielen Dank. Aber als Aushilfe, also geringfügig, kann ich ihn nicht melden oder?

 

Lieben Gruß,

 

Judith Kubitza

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ckuepper
Aufsteiger
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Hallo Frau Kubitza,

 

nein, weil er nicht sv-pflichtig ist.

 

Grüße

Claus Küpper

RAHagena
Meister
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Hängt von den Beteiligungsverhältnissen ab, im Zweifel Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. 

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 13
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@winter_partner  schrieb:

Ah ok , vielen Dank. Aber als Aushilfe, also geringfügig, kann ich ihn nicht melden oder?


Ich würde mal sagen ja, das geht. Da ja nur Pauschbeträge zur KV + RV abzuführen sind, ist sein SV-Status egal. Wenn er  in einer privaten KV ist, entfällt auch der Pauschbetrag zur KV. 2% pauschale LSt fällt noch an.

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RAHagena
Meister
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Nachricht 7 von 13
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Bitte informieren, das stimmt so nicht. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gesellschafter_idesk_PI42323_HI660861.html 

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cro
Experte
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Auch wenn er als AN, Beschäftigter einzustufen ist?

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winter_partner
Beginner
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Nachricht 9 von 13
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Ich habe gestern noch mit der deutschen RV telefoniert. Nein das geht nicht, weil er 100% der Anteile hält und somit kein abhängig Beschäftigter sein wird. Sie meinte zwar man sollte vorsichtshalber ein Statusfeststellungsverfahren machen, aber da wird wohl das selbe Ergebnis bei rum kommen. Fazit: Ich melde ihn nicht als Aushilfe an 🙂 Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Gruß, Judith Kubitza

cro
Experte
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Nachricht 10 von 13
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Ich würde mal sagen ja, das geht. Da ja nur Pauschbeträge zur KV + RV abzuführen sind, ist sein SV-Status egal. Wenn er  in einer privaten KV ist, entfällt auch der Pauschbetrag zur KV. 2% pauschale LSt fällt noch an.

Einverstanden. Minijob geht nicht!

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 13
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Kurze Frage zu diesem Fall.

Somit ist der Personenkreis nicht zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage beitragspflichtig oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Informationen zur Umlagepflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer geringfügigen Beschäftigung erhalten Sie im Dokument .

 

In dem Dokument erfahren Sie auch, wie Sie Gesellschafter-Geschäftsführer in Lohn und Gehalt erfassen und abrechnen, wenn der Sozialversicherungsstatus bekannt ist.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Fortgeschrittener
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Ich weiß nicht, ob das Ihre Frage ist:

 

Es gibt grundsätzlich aus lohnsteuerlicher Sicht auch noch die Möglichkeit bei SV-Freien geringfügig Beschäftigten unter Umständen Pauschalsteuer von 20% statt individueller Besteuerung abzuführen. Das müsste in § 40a EStG absatz 2ff stehen.

 

 

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letzte Antwort am 24.01.2025 14:25:46 von sue
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