Guten Tag,
bei dem Erfassungstool Firmenrad kann der Betrag für die Gehaltsumwandlung eingegeben werden.
Übersteigt jedoch die Gehaltsumwandlung die volle Berechnungsgrundlage des BLP, wird der Betrag der Gehaltsumwandlung abzgl. des geldwerten Vorteils Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Ist es richtig, dass ein Arbeitgeberzuschuss zum Leasing bei der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt wird? Bevor es dieses Tool gab, war ja immer Berechnungsgrundlage die 1% des BLP. Kann mir jemand eine Gesetzesgrundlage nennen, warum nun die Gehaltsumwandlung Berechnungsgrundlage für den Leistungsaustausch ist?
Danke
Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer festzulegen:
1. gemäß Abschnitt 15.23 Abs. 10 UStAE aus der Gehaltsumwandlung
2. gemäß Abschnitt 15.23 Abs. 11 UStAE aus 1% des Bruttolistenpreises
Streben Sie eine andere umsatzsteuerliche Verbuchung an, als Ihnen durch Lohn und Gehalt vorgeschlagen wird, müssen Sie diese aktuell in der Finanzbuchführung noch manuell korrigieren.
Derzeit prüfen wir für Sie, wie eine Vereinfachung des Sachverhaltes in Lohn und Gehalt umsetzbar ist.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG