Hallo, für die Abrechnung eines freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmers, der sich in Quarantäne befindet, gehen Sie wie im Dokument 1008852"Quarantäne - Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [neu ab Version 11.12]" unter Punkt 4.2 beschrieben vor. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall auch auf den Fiktivlohn einen Beitrag zur freiw. KV/PV bezahlen. Dies erhöht den AG-Zuschuss zur KV und somit verringert sich der AN-Anteil. Berechnungsbeispiel sowie Erläuterungen zur Quarantäne-Abrechnung bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer im Firmenzahlerverfahren: Netto-Verdienst aus der Brutto/Netto-Abrechnung ohne QA: 5.391,98 € - KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €) + KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 488,48 € (377,35 € + 71,48 €) = Eigentlicher Netto-Verdienst: 4.943,18 € Eigentliches Gesamtbrutto 7.350,08 € Brutto-Verdienstausfall = eigentliches Gesamtbrutto – gekürztes Gesamtbrutto Brutto-Verdienstausfall = 7350,08 € – 5.183,41 € = 2.166,67 € -> Lohnart 5600 mit 2.166,67 € in der Monatserfassung erfassen Netto-Verdienst aus Brutto/Netto-Abrechnung mit QA und Lohnart 5600: 4.094,58 € - KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €) + KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 488,48 € (377,35 € + 71,48 €) = Gekürzter Netto-Verdienst: 3.783,51 € Netto-Verdienstausfall = Eigentlicher Netto-Verdienst – gekürzter Nettoverdienst Netto-Verdienstausfall = 4.943,18 € – 3.783,51 € = 1.159,67 € -> Lohnart 3600 mit 1.159,67 € in der Monatserfassung erfassen Für freiwillig Versicherte im Firmenzahler-Verfahren zahlt der Arbeitgeber für die Zeit der Quarantäne zunächst die vollen Beiträge. AG-Anteil freiwillige KV mit QA: 493,17 € AG-Anteil freiwillige PV mit QA: 93,42 € AG-Anteil freiwillige KV ohne QA: 377,35 € AG-Anteil freiwillige PV ohne QA: 71,48 € Diff. AG-Zuschuss KV ohne/mit QA: + 115,82 € Diff. AG-Zuschuss PV ohne/mit QA: + 21,94 € Erstattungsfähige Beträge für den Arbeitgeber aus der Auswertung Beitragsberech. Erstattung nach §56 IfSG: KV-Brutto frw. / PV-Brutto frw. = 1.438,75 € Die Krankenkasse KKH hat einen Beitragssatz in der KV von 16,1 % -> Die Hälfte ist 8,05 %. 8,05 % von 1.438,75 € = 115,82 € --> Diff. AG-Zuschuss KV -> Dieser Beitrag wird zunächst vom AG getragen, welchen er sich von der Behörde erstatten lassen kann. In der PV ohne Zuschlag für Kinderlose sind wir bei 3,05 % -> Die Hälfte ist 1,525 %. 1,525 % von 1.438,75 € = 21,94 € -> Diff. AG-Zuschuss PV -> Dieser Beitrag wird zunächst vom AG getragen, welchen er sich von der Behörde erstatten lassen kann.
... Mehr anzeigen