Hallo Herr Petzke, habe ich Sie richtig verstanden, dass im Zuge des Monatsabschlusses 06/2020 der digitale Teillohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt wurde? Vorausgesetzt, dass dafür bei dem Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der Registerkarte "Mitgliedschaft" ein Ende der Mitgliedschaft mit dem entsprechenden Meldegrund für Sondertatbestand (z. B. "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellungen geplant (UV06")) hinterlegt wurde. Gibt es kein Ende der Mitgliedschaft und auch keinen entsprechenden Sondertatbestand und der Monatsabschluss Dezember 2020 wird u. a. wegen einer jährlich abzugebenden Lohnsteuer-Anmeldung, wie von @t_r_ erwähnt, benötigt, kann die Sonderfunktion "Mandant hochsetzen" genutzt werden. Es kann jedoch auch grundsätzlich empfohlen werden, dass Sie bei einem solchen Sachverhalt "leere" Monatsabschlüsse durchführen bis Sie sich in Ihrem gewünschten Abrechnungsmonat befinden.
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