Wir rechnen einen Baulohn ab, für den die Wegezeitenschädigung zu berücksichtigen ist. Ich habe die Lohnarten entsprechend Dokument 1018854 angelegt; es werden zwar die entsprechenden Stunden abgerechnet aber mit dem falschen Stundenlohn. Ich möchte keine manuelle Erfassung der Stunden in der Monatserfassung machen und habe daher mit der entsprechenden Folgelohnart gearbeitet. Hat da jemand Erfahrung?
Hallo,
vermutlich wird bei der verwendeten Stundenlohnart ein Stundenlohn als Faktorschlüssel angesprochen, für den kein Faktor in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt wurde.
Prüfen Sie beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten welcher Faktorschlüssel in der Registerkarte "Grundlagen" bei der jeweiligen Lohnart zugeordnet ist.
Für diesen Stundenlohn (z. B. ST01 - Stundenlohn 1) ist der entsprechende Faktor bei den Mitarbeiterin in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Entlohnung | Stunden-/Tagelöhne zu hinterlegen und kann dann für die Abrechnung herangezogen werden.