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Feiertagszuschlag

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letzte Antwort am 24.06.2021 06:34:41 von Roswitha1
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Roswitha1
Aufsteiger
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Lohn und Gehalt

 

Hallo,

 

normalerweise benutze ich bei Urlaub und Krankheit (Gehalt mit Nachtschicht) die Lohnarten 1631 und 1661.

Nun hatten wir ja im Mai einige Feiertage, wodurch die Mitarbeiter frei statt Nachtschicht hatten.

Welche Lohnart muss ich dann nehmen? Ich kann leider keine passende Lohnart finden.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

 

Roswitha1
Aufsteiger
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Es geht mir um die Durchschnittsberechnung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz-Arbeitentgelt in der Höhe, die der AN ohne Arbeitsausfall erhalten hätte.

 

Also steuer- u. sv pflichtig für die nicht gearbeitete Nachtschicht auf dem Feiertag

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Standardlohnart für die Durchschnittsberechnung an Feiertagen wie für Urlaubslohn und Lohnfortzahlung, die z. B. als "Feiertagslohn, Std, DU d.l.3 Mon" benannt ist, gibt es nicht.


In diesem Fall kann eine passende Standardlohnart, die für die Durchschnittsberechnung an Feiertag herangezogen werden soll, kopiert und umbenannt werden.


Informationen zum Kopieren einer Lohnart finden Sie in dem Dokument 1071690 "Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen" unter Punkt 3.4.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Danke sehr.

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letzte Antwort am 24.06.2021 06:34:41 von Roswitha1
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