Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
- 2 GmbH's
- beide GmbH's gehören jeweils Gesellschafter A und B zu je 50%
- Gesellschafter A und B sind jeweils auch Geschäftsführer in beiden GmbHs und sollen nun in beiden GmbHs ein monatliches Gehalt erhalten
- in keiner der GmbHs ist ein Mitarbeiter beschäftigt
- Gesellschafter A: privat krankenversichert
- Gesellschafter B: freiwillig gesetzlich versichert
Ich habe für beide GmbHs in Lohn+Gehalt die beiden Gesellschafter A als Arbeitnehmer angelegt, entsprechend den DATEV-Anweisungen für Gesellschafter-geschäftsführer
Nun meine Fragen:
1.) Habe gehört, man legt für freiwillig gesetzlich versicherte die Krankenversicherung besser als private Krankenversicherung an, stimmt das? Mit den bisherigen Einstellungen erhält Gesellschafter B etwas weniger netto.
2.) Nach meinem Verständnis wird keine DEÜV-Meldung erstellt, da ja keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sind, oder? Muss hier trotzdem zwingend eine Art Anmeldung o.ä. passieren? Das Statusfeststellungsverfahren würde ich ganz analog beantragen.
Entschuldigung für die Fragen, aber zur Konstellation von GmbHs nur mit Gesellschafter-Geschäftsführer in Verbindung mit DEÜV habe ich in der Hinsicht nichts spezifisches finden können.
Danke im Voraus für Eure Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in dem Dokument 5303275 - Gesellschafter-Geschäftsführer abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie entsprechende Beschreibungen für die Anlage für die in diesem Zusammenhang möglichen Sachverhalte.
Informationen, wie Sie in Lohn und Gehalt für einen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Meldung für das Statusfeststellungsverfahren erstellen, finden Sie in dem Dokument 1008720 - DEÜV-Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer anstoßen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.